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Rechtsprechung
   BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95   

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BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95 (https://dejure.org/1997,824)
BAG, Entscheidung vom 12.03.1997 - 5 AZR 766/95 (https://dejure.org/1997,824)
BAG, Entscheidung vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 (https://dejure.org/1997,824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MuSchG § 3 Abs. 1, § 11 Abs. 1; EFZG § 3 Abs. 1
    Mutterschutzlohn: Voraussetzungen des ärztlichen Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1 MuSchG - Hoher Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses - Beweislast des Arbeitgebers für Unrichtigkeit der zugrunde liegenden Annahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Beweiswert eines ärztlichen Zeugnisses nach dem Mutterschutzgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 237
  • MDR 1997, 850
  • NZA 1997, 882
  • FamRZ 1997, 1273 (Ls.)
  • BB 1997, 1485
  • DB 1997, 1570
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 135/94

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Je nach dem hat die Schwangere entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 EFZG) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (Urteil vom 22. März 1995 - 5 AZR 874/93 - AP Nr. 12 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - AP Nr. 7 zu § 3 MuSchG 1968, beide Urteile zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Abgrenzung ist in der Praxis schwierig, insbesondere in Fällen der sog. Risikoschwangerschaft (Senatsurteil vom 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 b (2) der Gründe) und wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, nachdem die Frau zuvor wegen schwangerschaftsbedingter Krankheiten arbeitsunfähig krank geschrieben war.

    Hierbei muß dem Arzt ein Beurteilungsspielraum eingeräumt werden (Senatsurteil vom 5. Juli 1995, aaO und Senatsurteil vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 474/95

    Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Die Beweislast dafür, daß die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot in Wahrheit nicht vorgelegen haben, liegt beim Arbeitgeber (Bestätigung von BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Hierbei muß dem Arzt ein Beurteilungsspielraum eingeräumt werden (Senatsurteil vom 5. Juli 1995, aaO und Senatsurteil vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe).

    Der Arbeitgeber trägt das Risiko, das Gericht von der Unrichtigkeit des ärztlichen Beschäftigungsverbots überzeugen zu müssen (BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 874/93

    Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Je nach dem hat die Schwangere entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 EFZG) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (Urteil vom 22. März 1995 - 5 AZR 874/93 - AP Nr. 12 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - AP Nr. 7 zu § 3 MuSchG 1968, beide Urteile zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 581/90

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Rechtsmißbräuchliche Wahl der

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Das bedeutet: Der erkennende Senat kann lediglich überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den gesamten Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt hat, und es alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG Urteil vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - AP Nr. 10 zu § 14 MuSchG 1968 = EzA § 14 MuSchG 1968 Nr. 10).
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 394/82

    Inanspruchnahme auf Lohnfortzahlung aus übergegangenem Recht

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Das Landesarbeitsgericht hat sich entgegen der Revision auch nicht in Widerspruch gesetzt zu dem Urteil des Senats vom 14. November 1984 (- 5 AZR 394/82 - BAGE 47, 195 = AP Nr. 61 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 656/84

    Fortsetzungskrankheit - Beweislast - Anscheinsbeweis

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für das Bestehen einer Fortsetzungskrankheit (Urteil vom 4. Dezember 1985 - 5 AZR 656/84 - AP Nr. 42 zu § 63 HGB).
  • BAG, 09.09.1971 - 3 AZR 261/70

    Mutterschutzlohn

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Dann darf der Arbeitgeber der Frau eine andere zumutbare Arbeit zuweisen (BAG Urteil vom 31. März 1969 - 3 AZR 300/68 - BAGE 21, 370 = AP Nr. 2 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 9. September 1971 - 3 AZR 261/70 - BAGE 23, 416 = AP Nr. 5 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 14. April 1972 - 3 AZR 395/71 - AP Nr. 6 zu § 11 MuSchG 1968; Gröninger/Thomas, aaO, Rz 9; Bulla/Buchner, MuSchG, 5. Aufl., Vorbem. zu §§ 3 bis 8, Rz 27 ff.; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, aaO, § 3 Rz 15 f.).
  • BAG, 14.04.1972 - 3 AZR 395/71

    Verfassungsmäßigkeit - Zumutbarkeit - Nachtarbeitsverbot - Schwangerschaft -

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Dann darf der Arbeitgeber der Frau eine andere zumutbare Arbeit zuweisen (BAG Urteil vom 31. März 1969 - 3 AZR 300/68 - BAGE 21, 370 = AP Nr. 2 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 9. September 1971 - 3 AZR 261/70 - BAGE 23, 416 = AP Nr. 5 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 14. April 1972 - 3 AZR 395/71 - AP Nr. 6 zu § 11 MuSchG 1968; Gröninger/Thomas, aaO, Rz 9; Bulla/Buchner, MuSchG, 5. Aufl., Vorbem. zu §§ 3 bis 8, Rz 27 ff.; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, aaO, § 3 Rz 15 f.).
  • BAG, 31.03.1969 - 3 AZR 300/68

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Umsetzung

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Dann darf der Arbeitgeber der Frau eine andere zumutbare Arbeit zuweisen (BAG Urteil vom 31. März 1969 - 3 AZR 300/68 - BAGE 21, 370 = AP Nr. 2 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 9. September 1971 - 3 AZR 261/70 - BAGE 23, 416 = AP Nr. 5 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 14. April 1972 - 3 AZR 395/71 - AP Nr. 6 zu § 11 MuSchG 1968; Gröninger/Thomas, aaO, Rz 9; Bulla/Buchner, MuSchG, 5. Aufl., Vorbem. zu §§ 3 bis 8, Rz 27 ff.; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, aaO, § 3 Rz 15 f.).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 588/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Je nachdem, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht, hat die Schwangere also entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 EFZG) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (BAG 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 242 f.; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347, 350 f.).

    Hierbei besteht für den Arzt ein gewisser Beurteilungsspielraum (BAG 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248, 253; 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 4; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 243 mwN).

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Es hat bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs wesentliche Umstände außer Acht gelassen (zum Prüfungsmaßstab s. bspw. BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 129, 238; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 85, 237) .
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Deshalb hat das Landesarbeitsgericht entgegen der Annahme der Revision bei seiner Beweiswürdigung - genauer: der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme -, die durch das Revisionsgericht nur beschränkt auf die Wahrung der Voraussetzungen und Grenzen von § 286 ZPO überprüfbar ist (BAG 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 85, 237; 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - Rn. 38, AP BErzGG § 15 Nr. 43 = EzA BErzGG § 15 Nr. 14; 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 45), keinen Vortrag der Beklagten als wesentlichen Gesichtspunkt unberücksichtigt gelassen.
  • BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

    Dem stehen die Entscheidungen des Senats vom 31. Juli 1996 (- 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1) und 12. März 1997 (- 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237) nicht entgegen.
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01

    Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

    Je nachdem, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht, hat die Schwangere also entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 EFZG) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (BAG 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 242 f.; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347, 350 f.).

    Hierbei besteht für den Arzt ein Beurteilungsspielraum (BAG 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248, 253; 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 4; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 243 mwN).

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Dann darf der Arbeitgeber der Frau eine andere zumutbare Arbeit zuweisen (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Je nachdem hat die Schwangere entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 EFZG ) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V ), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Beweislast dafür, daß die Voraussetzungen für den Ausspruch eines Beschäftigungsverbots in Wahrheit nicht vorgelegen haben, liegt beim Arbeitgeber (zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997, aaO., m.w.N.).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97

    Feststellung der Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt

    Die ärztliche Bescheinigung nach § 5 MuSchG über den mutmaßlichen Tag der Entbindung, die nach der Rechtsprechung auch für das Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG maßgeblich ist, hat zwar einen hohen Beweiswert (vgl. zu dem Zeugnis nach § 3 Abs. 1 MuSchG BAG Urteile vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - AP Nr. 8 zu § 3 MuSchG 1968; vom 12. März 1997- 5 AZR 766/95 - AP Nr. 10, aaO und vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - AP Nr. 11, aaO).

    Die Arbeitnehmerin muß dann weiteren Beweis führen und ist ggf. gehalten, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden (vgl. zu § 3 Abs. 1 MuSchG BAG Urteil vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 -, aaO).

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 1023/08

    Weitergeltung tariflicher Regelung nach Betriebsübergang

    Danach kann der Senat nur überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt, es alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., s. nur BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 20, BAGE 125, 248; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 85, 237).
  • BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 49/98

    Vorläufiges ärztliches Beschäftigungsverbot

    Es ist unerheblich, auf welcher genauen Ursache die Gefährdung beruht (Senatsurteile vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - und 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - AP Nr. 10, 11 zu § 3 MuSchG 1968, m.w.N.; Buchner/Becker, aaO, § 3 Rz 9, § 4 Rz 5).
  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 77/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) schließen jedenfalls bei der Anwendung des § 11 MuSchG, den das LSG entsprechend herangezogen hat, die Annahme eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs. 1 MuSchG und einer Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft einander aus (BSG SozR 3-7860 § 10 Nr. 1; BAGE 79, 307, 309 ff = AP Nr. 12 zu § 11 MuSchG 1968; BAGE 80, 248, 250 ff = AP Nr. 7 zu § 3 MuSchG 1968; BAGE 84, 1, 4 f = AP Nr. 8 zu § 3 MuSchG 1968; BAGE 85, 237, 242 ff = AP Nr. 10 zu § 3 MuSchG 1968 = NZA 1997, 882 mwN).

    In diesem Falle steht ihr nicht der Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG, sondern der auf sechs Wochen beschränkte Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz ) und anschließend Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 Sozialgesetzbuch - Krankenversicherung ) zu (BAGE 85, 237, 243 = AP Nr. 10 zu § 3 MuSchG 1968 mwN; zuvor schon: BSG SozR 3-7860 § 10 Nr. 1).

    Im übrigen hat das BAG entschieden, Voraussetzung des Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1 MuSchG sei nicht, "daß der konkrete Arbeitsplatz oder die Arbeit als solche gesundheitsgefährdend" sei; ein Beschäftigungsverbot trete auch ein, wenn "individuelle Verhältnisse" der Schwangeren bei Fortdauer der Beschäftigung eine Gefahr für die Gesundheit von Mutter oder Kind bedeuteten (BAGE 85, 237, 241 f = AP Nr. 10 zu § 3 MuSchG 1968).

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 753/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

  • ArbG Berlin, 31.08.2012 - 28 Ca 10643/12

    Mutterschutzlohn - Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots -

  • BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

  • LAG Niedersachsen, 20.01.2003 - 5 Sa 833/02

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Risikoschwangerschaft; Weitergewährung des

  • ArbG Arnsberg, 18.05.2000 - 2 (3) Ca 1265/99

    Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot, Mutterschutzlohn

  • LAG Köln, 29.03.2021 - 2 Sa 1230/20

    Keine Ungleichbehandlung von Schwangeren in der Kurzarbeit; Kein

  • LAG Düsseldorf, 01.04.1999 - 5 Sa 1598/98

    Mutterschutz: Beschäftigungsverbot - Beweislast

  • LAG Hamm, 28.03.2001 - 9 Sa 1213/00

    Beschäftigungsverbot einer Schwangeren nach vorheriger Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Hessen, 14.04.2004 - 2 Sa 803/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Mutterschutzlohn; Gewährung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2004 - 9 Sa 2109/03

    Mutterschaftslohn bei Beschäftigungsverbot

  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 114/97
  • SG Stade, 27.04.2010 - S 6 AL 159/06

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei einer

  • SG Stade, 14.08.2009 - S 16 AL 80/07
  • LAG Hessen, 23.03.2000 - 14 Sa 998/97

    Zahlung von Entgeltfortzahlung; Zahlung von Mutterschutzlohn; Voraussetzung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2010 - L 7 AL 16/10
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Rechtsprechung
   BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 146/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1901
BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 146/96 (https://dejure.org/1997,1901)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1997 - 5 AZR 146/96 (https://dejure.org/1997,1901)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 (https://dejure.org/1997,1901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gehaltsabstand bei frei vereinbarten Gehältern (Chefredakteure)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gehaltsabstand bei frei vereinbarten Gehältern - Gehaltserhöhung eines Ressortleiters im Zeitungsverlag - Überprüfungspflicht des Arbeitgebers bezüglich der Angemessenheit der frei vereinbarten Gehälter - Rechtslage, wenn der Arbeitgeber der Anpassungspflicht der ...

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Gehaltsabstand eines Ressortleiters zu nachgeordneten Redakteuren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1352
  • BB 1997, 1485
  • BB 1997, 2224
  • DB 1997, 1410
  • DB 1997, 2622
  • afp 1998, 101
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94

    Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 146/96
    Verweigert sich in einem solchen Fall der eine Vertragsteil völlig oder läßt er sich auf eine Änderung der Gehaltsvereinbarung nur in einem Umfang ein, der den tariflich vorgeschriebenen angemessenen Abstand nicht wahrt, so kann der andere Teil eine der Billigkeit entsprechende, das heißt hier die Angemessenheit des Gehaltsabstands wahrende Entscheidung des Gerichts herbeiführen (vgl. § 315 Abs. 3 BGB), er kann auch sogleich auf eine der Billigkeit entsprechende Leistung klagen (BAGE 28, 279 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - AP Nr. 34 zu § 16 BetrAVG), d.h. ein höheres den angemessenen Abstand wahrendes Gehalt verlangen.
  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 146/96
    Verweigert sich in einem solchen Fall der eine Vertragsteil völlig oder läßt er sich auf eine Änderung der Gehaltsvereinbarung nur in einem Umfang ein, der den tariflich vorgeschriebenen angemessenen Abstand nicht wahrt, so kann der andere Teil eine der Billigkeit entsprechende, das heißt hier die Angemessenheit des Gehaltsabstands wahrende Entscheidung des Gerichts herbeiführen (vgl. § 315 Abs. 3 BGB), er kann auch sogleich auf eine der Billigkeit entsprechende Leistung klagen (BAGE 28, 279 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - AP Nr. 34 zu § 16 BetrAVG), d.h. ein höheres den angemessenen Abstand wahrendes Gehalt verlangen.
  • LAG Hamburg, 13.09.1995 - 5 Sa 32/95

    Arbeitsverhältnis; Vergütungsanspruch; Arbeitsentgelt; Leistungsbestimmung;

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 146/96
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. September 1995 - 5 Sa 32/95 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 9 Sa 427/08

    Anspruch auf regelmäßige Reinigung eines Büros

    Verweigert bei einem bestehenden Leistungsbestimmungsrecht der Vertragsteil, dem das Bestimmungsrecht zusteht, die Leistungsbestimmung, kann der andere Vertragsteil nicht nur eine der Billigkeit entsprechende Entscheidung des Gerichts herbei führen, sondern auch auf eine der Billigkeit entsprechende Leistung klagen (vgl. BAG 18.06.1997 - 5 AZR 146/96 - EZA § 315 BGB Nr. 47).
  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97

    Mitbestimmung bei betrieblichen Ausgleichsregelungen für Nachtarbeit

    Es kann hier dahinstehen, ob dies zutrifft, oder ob etwa eine Pflicht des Arbeitgebers zur Verhandlung mit den betroffenen Arbeitnehmern besteht, bei deren Verletzung diese auf eine der Billigkeit entsprechende Leistung klagen können (vgl. zu einer derartigen Konstellation BAG Urteil vom 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 2 der Gründe), oder ob sich der Umfang der Ausgleichsleistung unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2022 - 2 Sa 114/21

    Außertariflicher Arbeitnehmer - (Differenz-)Vergütungsanspruch - Wahrung des

    Insbesondere verlangt die Vorschrift auch nicht etwa einen "angemessenen" Abstand mit der Folge, dass zur Gewährleistung eines tariflich vorgeschriebenen angemessenen Abstands eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen zur Aufrechterhaltung des AT-Status vorzunehmen wäre, die ggf. einen angemessenen prozentualen Abstand beinhalten könnte ( vgl. hierzu BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 - ).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 565/04

    Arbeitsentgelt, angemessene Vergütung - Zwischenfeststellungsklage

    Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall ein den angemessenen Abstand wahrendes Gehalt verlangen und auf Zahlung klagen (Senat 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 12 = EzA BGB § 315 Nr. 47).
  • LAG Hamm, 10.02.2000 - 16 Sa 1482/99

    Einhaltung der Schriftform durch Telefax; Die Änderungskündigung besteht aus 2

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  • BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00

    Eingruppierung eines Regelschulkonrektors in Thüringen

    Zwar kann der Gläubiger bei Verweigerung einer Leistungsbestimmung nach § 315 BGB eine Bestimmung durch Urteil herbeiführen und entsprechende Leistungsklage erheben (BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 12 = EzA BGB § 315 Nr. 47; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12

    Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs 5 TV-L - freies

    Hängt eine Leistung nach § 315 BGB von der Leistungsbestimmung des anderen Teils ab, so kann die Klage sogleich auf Leistung oder wie hier auf Feststellung der Leistung gerichtet werden (vgl. nur BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge Presse Nr. 12).
  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03

    Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie

    Verweigert sich im Fall einer einseitigen Entgeltfestsetzung der Arbeitgeber völlig, so kann der Arbeitnehmer sogleich auf eine der Billigkeit entsprechenden Leistung klagen (BAG 18.06.1997 - 5 AZR 146/96 - EzA § 315 BGB Nr. 47).
  • LAG Düsseldorf, 14.08.1998 - 10 (11) Sa 957/98

    At-Status kraft Tarifvertrages; tarifliche Abstandsklausel

    Im Gegensatz zur Auffassung des LAG München (Urteil vom 8.5.1996 ­ 7 Sa 584/95 ­ NZA 1997, 735) und Senne (Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht 4.1. Rdnr. 47) hat also der kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit tarifgebundene AT-Angestellte nach dem Tarifvertrag und nicht nach dem AT- Vertrag und damit kraft Tarifvertrages und nicht individualrechtlich Anspruch auf Anpassung seines AT-Gehalts an eine im Zuge einer Tariferhöhung geänderte tarifvertragliche Mindestgehaltsabstandsgrenze und damit auf Wahrung seines AT-Status (so wohl auch Blanke Außertarifliche Angestellte 1995 Rdnr. 102; BAG Urteil vom 18.6.1997 ­ 5 AZR 146/96 ­ AP § 1 TVG Tarifverträge, Presse Nr. 12).
  • LAG Düsseldorf, 14.08.1998 - 10 Sa 956/98

    Tarifliche Bestimmung des außertariflichen Angestellten

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  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 211/00

    13. Monatseinkommen im Baugewerbe

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2064
LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96 (https://dejure.org/1997,2064)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96 (https://dejure.org/1997,2064)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 17 Sa 1544/96 (https://dejure.org/1997,2064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auszubildender; Sexuelle Belästigung; Kündigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1485
  • NZA-RR 1997, 250
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Daher kann nicht gefolgert werden, in den Fällen, bei denen es die von einer sexuellen Belästigung Betroffenen dabei bewenden gelassen haben, sich die Zudringlichkeiten gegenüber dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin zu verbitten, und nicht ihre Vorgesetzten unterrichtet gehabt haben, sei von vornherein dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin deswegen zumutbar, weil der Betriebsablauf durch das Verhalten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin nicht wesentlich beeinträchtigt worden sei (BAG, NZA 1986, 467 = NJW 1986, 2338 = AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    cc) Vor diesem individualrechtlichen Hintergrund hat das BAG im Beschluß vom 9.1.1986 (BAG, NZA 1986, 467 = NJW 1986, 2338 = AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist) angenommen, daß eine außerordentliche fristlose Kündigung eines Ausbilders ohne vorherige Abmahnung dann gerechtfertigt sei, wenn der Ausbilder weibliche Auszubildende dadurch sexuell belästigt habe, indem er bei einer Auszubildenden das T-Shirt hochgezogen habe, um darunterzusehen, bei einer anderen Auszubildenden die Brust abgetastet sowie unter den Rock gegriffen habe und sich gegenüber einer weiteren Auszubildenden dahingehend geäußert habe, sie sei sexuell verklemmt, ihre Brustwarzen würden bei seinem (des Ausbilders) Anblick steif.

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Dabei kann der Umfang des dem Arbeitgeber zugefügten Schadens insbesondere nach der Stellung des Arbeitnehmers, der Art der entwendeten Ware und den besonderen Verhältnissen des Betriebes zu unterschiedlicher Beurteilung der Schwere der Pflichtverletzung führen (BAG, NZA 1985, 91 = DB 1984, 2702).

    Wird hingegen die Kündigung auf eine Störung im Vertrauensbereich gestützt, ist eine vorherige Abmahnung grundsätzlich nur erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen, etwa aufgrund einer unklaren Regelung oder Anweisung, annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (BAG, NZA 1985, 91 = DB 1984, 2702 m.w. Nachw.).

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Denn durch den Ausspruch einer bloßen Abmahnung verzichtet der Arbeitgeber gleichzeitig konkludent auf ein etwaiges Kündigungsrecht wegen der Gründe, die schon Gegenstand seiner Abmahnung sind (BAG, NZA 1989, 633 = NJW 1989, 2493 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG1969 Abmahnung).
  • LAG Hamm, 22.10.1996 - 6 Sa 730/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Des weiteren ist der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen fristlosen Kündigung gegenüber dem Belästiger nur dann angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der bisherigen sexuellen Belästigung des Belästigers sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen (LAG Hamm, BB 1997, 99).
  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    g) Dagegen kommt es entgegen der Auffassung der Kl. für die Entscheidung der arbeitsrechtlichen Frage, ob ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers geeignet ist, einen wichtigen Grund für eine arbeitgeberseitige außerordentliche Kündigung i.S. des § 54 I BAT bzw. des § 626 I BGB abzugeben, nicht auf die strafrechtliche Wertung, sondern darauf an, ob dem Arbeitgeber nach dem gesamten Sachverhalt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zuzumuten ist (BAGE 3, 193 = NJW 1957, 478 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.06.1986 - 4 (5) Sa 684/85

    Außendienstmitarbeiter; Fahrzeugüberlassung; Arbeitszeit im Außendienst; Entzug

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Diese Auffassung, daß einer verhaltensbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen eines vergleichbaren Sachverhalts vorausgegangen sein muß, wird auch von den Instanzgerichten geteilt (LAG Hamm, ARSt 1983, 14; LAG Hamm, NZA 1987, 26 = DB 1986, 1628 = LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz, DB 1983, 1554 = AuR 1983, 312; LAG Schleswig-Holstein, NZA 1987, 669; LAG Köln, LAGE Nr. 15 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86

    Abmahnung; Zeitliche Wirksamkeit einer Abmahnung; Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Diese Auffassung, daß einer verhaltensbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen eines vergleichbaren Sachverhalts vorausgegangen sein muß, wird auch von den Instanzgerichten geteilt (LAG Hamm, ARSt 1983, 14; LAG Hamm, NZA 1987, 26 = DB 1986, 1628 = LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz, DB 1983, 1554 = AuR 1983, 312; LAG Schleswig-Holstein, NZA 1987, 669; LAG Köln, LAGE Nr. 15 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Bremen, 28.07.1987 - 1 Sa 155/86

    Nachzahlung eines eingeräumten Werksangehörigenrabattes; Unangemessene

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Dabei hat z.B. das LAG Berlin im Urteil vom 18.1.1988 (LAGE Nr. 31 zu § 626 BGB = AuR 1988, 256) angenommen, das mehrfache zu späte Aufsuchen des Arbeitsplatzes, das zu frühe Verlassen des Arbeitsplatzes, das vorzeitige Verlassen einer Baustelle sowie Kartenspielen während der Arbeitszeit stünde in einem inneren Zusammenhang und stellten sich insgesamt als beharrliche Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers dar.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.1982 - 1 Ta 134/82

    Streitwert: Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Diese Auffassung, daß einer verhaltensbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen eines vergleichbaren Sachverhalts vorausgegangen sein muß, wird auch von den Instanzgerichten geteilt (LAG Hamm, ARSt 1983, 14; LAG Hamm, NZA 1987, 26 = DB 1986, 1628 = LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz, DB 1983, 1554 = AuR 1983, 312; LAG Schleswig-Holstein, NZA 1987, 669; LAG Köln, LAGE Nr. 15 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Hamm, 15.04.1991 - 17 Sa 956/90

    Glaubwürdigkeit von Zeugen; Gutachten über die Glaubwürdigkeit;

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Ferner hat die hier erkennende Berufungskammer in ihrem Urteil vom 15.4.1991 (17 Sa 956/90) die vom dortigen öffentlichen Arbeitgeber dem bei ihm als Psychotherapeut beschäftigten Angestellten ohne vorherige Abmahnung erklärte außerordentliche fristlose Verdachtskündigung, die vom öffentlichen Arbeitgeber deswegen ausgesprochen worden war, weil der dringende Tatverdacht bestehe, daß dieser Angestellte sich vor einer Patientin bis auf die Unterhose ausgezogen, ihr an Busen und Gesäß gegriffen und versucht habe, sie zu küssen, für wirksam gehalten.
  • ArbG Kiel, 13.05.1983 - 3c Ca 560/83

    Übertragungsgrund; Urlaub; Urlaubsanspruch; Übertragungszeitraums

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79

    Mitwirkungsverfahren - Erörterung - Wirksamkeit der Maßnahme

  • BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60

    Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter -

  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74

    Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der

  • BAG, 26.03.1981 - 2 AZN 410/80

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Ob die sexuelle Belästigung dann zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, hängt von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (APS-Preis 2. Aufl. § 4 BeschSchG Rn. 7; ErfK/Schlachter 4. Aufl. § 4 BeschSchG Rn. 2; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 443; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 500; LAG Hamm 22. Oktober 1996 - 6 Sa 730/96 - LAGE BSchG § 4 Nr. 1; LAG Hamm 13. Februar 1997 - 17 Sa 1544/96 - LAGE BGB § 626 Nr. 110; LAG Sachsen 10. März 2000 - 2 Sa 635/99 - LAGE BGB § 626 Nr. 130).
  • LAG Sachsen, 10.03.2000 - 2 Sa 635/99

    Sexuelle Belästigung von Praktikantinnen in Ausbildungseinrichtung

    Für die Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, kommt es insbesondere auf Umfang und Intensität der sexuellen Belästigungen an (LAG Hamm vom 22.10.1996 - 6 Sa 730/96 -, DB 1997, 482 ; LAG Hamm vom 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96 -, BB 1997, 1485 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 15 TaBV 3/01

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines

    Dies gilt nicht nur im Verhältnis eines Vorgesetzten zu einer untergebenen Mitarbeiterin (vgl. BAG, Beschluss vom 09. Januar 1986 - 2 ABR 24/85, AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschussfrist), eines Ausbilders zu einer Auszubildenden (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 13. Februar 1997 - 17 Sa 1544/96, LAGE § 626 BGB Nr. 110), sondern auch im Verhältnis der Arbeitnehmer untereinander (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 21. Oktober 1998 - 4 Sa 53/98, LAGE § 4 BSchG Nr. 3).
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